Gemeinsam gegen Corona Bild

Corona-Pandemie

Liebe KjGler*innen,wie ihr alle wisst, geht von der Corona-Pandemie eine deutliche Gefährdung für unsere Gesundheit, besonders aber für die Risikogruppen, aus.

Aus diesem Grund herrschen in unserem Land gerade bisher nicht gekannte Einschränkungen, um die Ausbreitung möglichst gering zu halten und besonders die Risikogruppen zu schützen.Vieles kann daher aktuell nicht seinen gewohnten Gang nehmen. Wir beobachten mit großer Freude, dass ihr mit viel Engagement und Kreativität dafür sorgt, dass unser Verbandsleben und die Werte für die wir als KjG stehen weiter in unsere Gesellschaft und Kirche wirken.

Auf ganz verschiedene Arten setzt ihr Zeichen der Freude und Hoffnung. Ihr zeigt euch solidarisch und sorgt euch nicht nur um eure Gruppen und Aktionen, sondern darüber hinaus um und für ganz viele Menschen in eurer Umgebung. Ihr seid wie gewohnt wunderbar!Damit zeigt ihr die starke Solidarität der KjG. Denn #KjGistda! Schickt uns oder postet eure Aktionen, Idee und Angebote unter #KjGistda und verlinkt uns.Dennoch stellt die Lage auch uns als Bundesverband vor Herausforderungen.

Wir beobachten daher die aktuellen Prozesse genau und passen unsere Arbeit und Entscheidungen den neuesten Gegebenheiten immer wieder neu an.

Neben unserem eigenen Handeln nehmen wir als KjG auch immer die Kinder und Jugendlichen um uns herum sowie weltweit in den Blick. Aber nicht nur die Achtung der Kinderrechte, sondern auch der Menschenrechte sowie ein gerechter und solidarischer Umgang miteinander sind uns als Christ*innen wichtig. Wir werden daher in den nächsten Tagen und Wochen auf unseren Social-Media-Kanälen die politischen und gesellschaftlichen Werte und deren Missachtungen sowie akut entstehende Risiken der aktuellen Situation benennen und unsere politischen Forderungen sowie Wünsche an unsere Mitmenschen und unsere Kirche im Umgang miteinander deutlich machen.

Bleibt umtriebig, lebensfroh und gesund!Wendet euch bei Fragen gerne an info@test.kjg.de

Mit besten Grüßen, eure Bundesleitung
Marc, Yu, Rebekka

Jugendverbände halten zusammen

Verbandsarbeit hilft – besonders in Zeiten wie diesen. Auch wenn wir die Ausbreitung von COVID-19 mit Zuhause bleiben und wenig sozialen Kontakten eindämmen, muss die Jugendverbandsarbeit nicht still stehen. Wie ihr gerade jetzt als Jugendverband aktiv sein könnt, zeigen wir euch hier.

Positionen zur Kinder- und Jugendarbeit in der Coronakrise

Der Vorstand des DBJR fordert in seiner aktuellen Position allen Kindern und Jugendlichen Freiräume zu ermöglichen und Planungssicherheit für die anstehenden Ferienfreizeiten zu gewährleisten: Freiräume und Freizeiten für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien.

Außerdem wurde im DBJR ein Konzept entwickelt, wie auch in Zeiten der Corona-Pandemie mit außerschulischer Jugendarbeit die soziale Entwicklung und das Kindeswohl gestärkt werden können.

Regelungen in den Bundesländern

Es ist deutschlandweit sehr unterschiedlich, was in Sachen Jugendarbeit aktuell möglich ist. Einen gute Überblick bieten eure jeweiligen Landesjugendringe:

Anbei findet ihr dennoch einige Informationen und Entscheidungshilfen für eure jeweilige Ebene. Da sich die Lage aktuell nahezu wöchentlich ändert, ebenso wie die Maßnahmen und Gültigkeitszeiträume und sich auch die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern, Bistümern, Landkreisen und Pfarreien sehr unterscheiden, sind dies alles nur Orientierungshilfen.

Allgemeingültige Hinweise während der Pandemie

  • Richtet euch nach den bei euch geltenden gesetzlichen Bestimmungen, was den Kontakt zu anderen Menschen und die Ausgangsregelungen betrifft.
  • Bei Verdachtsfällen einer Ansteckung mit Covid19 (vorhanden Symptome oder Kontakt zu einer erkrankten Person) meldet euch beim Gesundheitsamt und folgt den Handlungsanweisungen.

Weitere aktuelle Informationen findet ihr hier:

Entscheidungen rund um eure geplanten Aktionen

  • An erster Stelle ist es sinnvoll, Ruhe zu bewahren, die Situation zu beobachten und seriöse Informationen einzuholen.
  • Holt euch Rat und Unterstützung bei den lokalen Behörden (und der Zielorte).
  • Macht euch die verschiedenen Optionen und Konsequenzen so klar wie möglich.
  • Wann muss spätestens eine Entscheidung getroffen sein?
  • Wer sollte dabei alles involviert sein und wen muss man bei einer Entscheidung alles Informieren?
  • Was sind die (finanziellen) Konsequenzen einer Absage, fallen z.B. Stornokosten an? Durch das Infektionsschutzgesetz kann es zu veränderten Stornobedingungen kommen, informiert euch über die vor Ort geltenden Regelungen. Wir setzen uns gemeinsam mit anderen Verbänden dafür ein, dass auch für abgesagte Veranstaltungen Fördermittel genutzt werden können.
  • Sorgt für euch und euer Wohlbefinden. Solltet ihr das Risiko einer Durchführung für euch selbst als zu groß einschätzen, fühlt euch nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.

Es kann ratsam sein, mit den Eltern der angemeldeten Kinder ins Gespräch zu kommen. Informiert darüber, welche eventuellen finanziellen Schäden zu erwarten sind, wenn ihr die Fahrt nicht jetzt schon storniert und trefft ggf. eine Vereinbarung mit den Eltern.
Wenn ihr eure Entscheidung dann noch gut dokumentiert und kommuniziert, schaffen es sicher alle mit der neuen Situation gut umzugehen.

Eure Mitgliederversammlung oder Konferenz kann nicht in gewohnter Form stattfinden?

Aktuell sieht das Vereinsrecht Erleichterungen bei Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht vor zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

So heißt es im Vereinsrecht wie folgt:

§ 5 Vereine und Stiftungen

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden.è Diese Veränderung erlaubt es euch, auch ohne ausdrückliche Nennung in der Satzung eure Versammlungen digital oder Wahlen in Form von Briefwahlen etc. durchzuführen. Die Änderungen gelten vorerst bis Ende Juni 2021.

  • Ihr sucht passende Tools, um das Verbandsleben auch trotz körperlicher Distanz aufrecht zu erhalten?
  • Wir haben geeignete Tools für euch zusammengestellt. Schaut gerne in die Liste rein, ergänzt und teilt sie weiter! Hier geht es zur Übersicht.
  • Darüber hinaus prüfen wir gerade, ob und welche Möglichkeiten wir euch als Bundesverband zur Verfügung stellen können. Über das Ergebnis informieren wir euch über unsere üblichen Kanäle.

Was ist mit Zuschüssen und Förderungen?

Die Jugendringe und der BDKJ bemühen sich in Gesprächen mit den zuständigen Behörden darum, auch Maßnahmen, die abgesagt werden müssen, zu bezuschussen und Ausfallkosten (vllt. zwar nur in Teilen) abzufangen. In jedem Fall müssen die Kosten und die Gründe für die Absage dokumentiert werden.

In manchen Regionen/Bundesländern sind hier schon Entscheidungen gefallen, fragt bei euren zuständigen Stellen (BDKJ, Landesjugendring…) nach.
Hier findet ihr die Forderungen des DBJR dazu: https://www.dbjr.de/artikel/gemeinsame-herausforderungen-der-kinder-und-jugendarbeit-in-krisenzeiten/

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